Was kann man zur Unterrichtsarbeit sagen, das nicht zu allgemein ist, ohne ins Fachsimpeln abzugleiten? Im Grunde kann ich hier nur erklären, was unterrichten ganz allgemein ist: Es ist eine "Ars sui generis" (Kunst eigener Art) über das Beherrschen des Instrumentes hinaus. Das heißt, dass man das Instrument zu dem Zeitpunkt, in dem man das Unterrichten zu lernen beginnt, bis zu einem gewissen Grad bereits beherrschen muss. Zunächst einmal wird es vielleicht am Klarsten, wenn man sich vor Augen führt, wie das Unterrichten im Studium gelehrt wird. Man unterscheidet hier zuerst zwischen Theorie und Praxis. Die Theorie besteht aus Seminaren und Vorlesungen in den Fächern Didaktik, Pädagogik und Literaturkunde.
Literaturkunde befasst sich mit der Kenntnis dessen, was im Laufe der historischen Epochen an Werken für das in Rede stehende Instrument komponiert wurde und, welche Strukturprinzipien für diese epochal spezifischen Werke charakteristisch sind. Darüber hinaus fragt die Literaturkunde danach, was in den jeweiligen Epochen an Unterrichtswerken für das Instrument, um das es geht, entstanden ist und, wie unterrichtet wurde.
Pädagogik und Didaktik sind zwei Fächer, deren Fragestellungen dasselbe Pferd von zwei verschiedenen Seiten aufzäumen. Die Didaktik fragt danach, wie man einem als standardisiert vorausgesetzten Schüler, das Instrument nahebringt. Didaktik fragt also in erster Linie nach den Tücken des Instrumentes im Verhältnis zum Schüler. Die Pädagogik im Gegensatz dazu, fragt danach, wie man mit Menschen im Lichte der Unterrichtsaufgabe umgeht, um bestimmte Ziele zu erreichen – hier: das Erlernen des Instrumentes, das - anders als in der Didaktik - hier als standardisiert gegeben betrachtet wird. Pädagogik fragt also nach dem Horizont und den seelischen Gegebenheiten des Menschen im Verhältnis zum Instrument.
Die Praxis besteht aus dem Seminarfach Lehrproben. Hier werden die drei anderen Fächer (Literaturkunde,Didaktik und Pädagogik) in der Praxis zusammengeführt und das Unterrichten wird unter der Anleitung von Ausbildern gelernt und trainiert. Hierbei werden regelmäßig sowohl Anfänger als auch Fortgeschrittene Schüler unterrichtet. Diese Lehrprobenplätze sind bei Schülern sehr begehrt, weil man umsonst (im Sinne von gebührenfrei) hochqualifizierten Unterricht auf akademischem Niveau im institutionellen Schutz der Ausbildungsstätte bekommen kann. Bei den Studierenden wiederum ist diese Veranstaltung sehr beliebt, weil man das Unterrichten unter demselben Schutz lernen kann. Das bedeutet, dass Fehler korrigiert werden können Man ist als Lehrer also nicht auf der „freien Wildbahn“. hier ist eine Art "Win- Win- Situation für alle Beteiligten gegeben. Am Ende des Ausbildungsgangs werden dann in allen vier Fächern theoretische und praktische Prüfungen abgelegt.
Als Ergebnis kann man sagen, dass Instrumentalunterricht ganz allgemein gesagt, eine sehr individuelle Sache sein muss. Es lässt sich im Grunde nicht viel standardisieren, weil jeder Mensch anders geartet ist. Es hat jeder Schüler ein Recht auf Berücksichtigung seiner Individualität. Das bedeutet, dass sich der Lehrer immer in dem Spannungsverhältnis zwischen Schüler und Instrument befindet. Das ist auch das Prinzip, nach dem ich meinen Unterricht in den Fächern Gesang und Gitarre, und meine Ensembleleitungen seit gut 1988 Jahren gestalte.
Aus ärgerlicherweise immer wieder gegebenem Anlass muss in diesem Zusammenhang auf einen sehr wichtigen Tatbestand aufmerksam gemacht werden: Es dürfen zwei Kategorien nicht miteinander verwechselt werden, nämlich Unterricht und Therapie. Ich betone, dass ich der Überzeugung bin, dass Unterricht auf einem Musikinstrument unter bestimmten Umständen auch einen therapeutischen Effekt haben kann. Das liegt daran, dass der Lehrer im Unterricht mit der Musikalität seines Schülers umgeht, und diese versucht zu wecken und zu entwickeln. Dazu muss er sich regelmäßig auch mit dem Gefühlspotential seines Schülers eingehend beschäftigen. Das muss er deswegen, weil dieses emotionale Potential unbestritten als Ursprung und auch Voraussetzung für Musikalität gilt – das Befassen des Lehrers mit diesem Potential geschieht aber immer nur im Hinblick auf die Musik und auf nichts anderes. Wenn dann tatsächlich in Bezug auf ein etwaiges emotionales Problem des Schülers ein solcher therapeutischer Effekt eintritt, ist das zweifelsohne zu begrüßen. Wenn ein Mensch über den Unterricht lernt, anders nach zu fühlen und sich darum selbst besser zu verstehen, so ist das ein guter Effekt. Oft ist das tatsächlich auch der Fall. Darüber freue ich mich dann immer wieder sehr.
Wenn ein solcher therapeutischer Effekt aber ausbleibt, darf das in der Regel nicht als die Schuld des Lehrers betrachtet werden. Es ist ausdrücklich nicht so, dass ein Instrumentalpädagoge in erster Linie zu einem therapeutischen Zweck seine Arbeit antritt – auch dann nicht, wenn das in sogenannten „Teilen der Fachwelt“ immer wieder gern behauptet wird. Durch seine ständige Wiederholung wird dieser Irrtum auch nicht wahrer. Darum sei hierzu klar und unmissverständlich gesagt: Der Instrumentalpädagoge ist kein Musiktherapeut. Für therapeutische Arbeit – jedweder Art und Güte - braucht man eine sogenannte Heilbefugnis, die von der zuständigen Genehmigungs- behörde ausgestellt wird. Das setzt dann immer eine umfangreiche entsprechende Ausbildung voraus. Dieser Umstand hat seinen Sinn im Schutz der betroffenen Patienten, die dann eben nicht mehr allein Schüler sind und darum auch ein Recht auf eine dementsprechend weitergehende Art von Ansprache haben. Auf eine solche Aufgabe ist ein Instrumentalpädagoge von seiner Ausbildung her schlicht nicht vorbereitet. Das heißt natürlich nicht, dass er keine Vorbildfunktion und Verantwortung seinem Schüler gegenüber hat, vor allem dann, wenn der Schüler oder die Schülerin noch ein Kind ist. Er muss immer führen und persönlich betreuen, darf aber niemals behandeln. In diesem Zusammenhang kann man vor denjenigen Kollegen, die sich mit sehr viel zusätzlicher Arbeit für die Heilbefugnis qualifiziert haben, nur anerkennend den Hut ziehen, und im Übrigen vor allen anderen Konzepten eindringlich warnen. Ein von diesem Standpunkt abweichender Ansatz wird vermutlich in aller Regel unseriös und daher unprofessionell sein. Sollte dennoch ein Bedürfnis nach einem musiktherapeutischen Ansatz bestehen, so trage ich dieses Bedürfnis selbstverständlich gerne an mir sehr wohl bekannte, fachlich qualifizierte Kollegen weiter.
Ensembleunterricht ist dem Wesen nach etwas anderes als Einzelunterricht. Hier kann man sich um die einzelnen Schüler nicht so intensiv kümmern, wie das vielleicht oft wünschenswert wäre. Darum biete ich Ensembleunterricht auch nur dann an, wenn die einzelnen Schüler miteinander kombinierbar sind. Das heißt im Einzelnen, dass sie in etwa auf demselben Niveau sein müssten, was das technische Bedienen des Instrumentes angeht. Es geht hier auch um etwas ganz anderes als beim Einzelunterricht, nämlich mehr um Anwendung und um das Üben dessen, wie man sich in der Gruppe integriert und miteinander aufeinander hört. Meistens ist es so, dass sich Ensembles zusammenfinden, die mich dann fragen, ob ich sie im Ensemble betreue. Hier wird im Rahmen der Möglichkeiten natürlich auch Raum für technisches Arbeiten am Instrument sein, soweit alle etwas davon haben.
Anders ist es beim Ensemblecoaching. Hier werde ich regelmäßig fast gar nicht auf die instrumentalen, technischen Fertigkeiten der Mitglieder eingehen. Es geht hier eher um das reine musikalische Arbeiten. Es geht um Ratschläge beim Arrangieren und beim Kombinieren von unterschiedlichsten Instrumenten: Was passt zueinander? Was kann man hintereinander spielen? Wie baut man Bögen und Spannungseinheiten auf? Womit fängt man sinvollerweise an? Wie führt man gedanklich möglichst geordnet eine Idee weiter? Das sind alles Fragen, bei deren Beantwortung in der Regel nicht viel Platz für technisches Arbeiten des einzelnen Schülers am Instrument bleibt. Diese Kategorie muss zwar nicht völlig außen vor bleiben, wird sich jedoch in der Regel in Ratschlägen erschöpfen.
Im Zusammenhang mit Ensembleunterricht und Ensemblecoaching biete ich auch den Service an, Notenpartituren von Stücken zu erstellen, die ohne Noten nur nach dem Gehör entstanden sind. Diese Partituren werden dann nach der Erstellung erklärt und ausgehändigt. Um sie erstellen zu können, muss ich entweder an einer oder wahrscheinlich mehreren Ensembleproben teilnehmen oder eine Aufnahme erhalten, die dann als gemeinsame Grundlage anerkannt wird. Ich bin dabei nicht auf Rock- oder Popformationen beschränkt. Im Grunde erstreckt sich diese Möglichkeit auf alle Arten von Musikensembles, die man sich denken kann. Wie dann mit den Rechten daran zu verfahren wäre, muss individuell ausgehandelt werden.
Aus rechtlichen Gründen sind freiberuflich arbeitende Instrumentalpädagogen besser beraten, ihre Honorare in Jahresbeträgen zu berechnen. Lassen Sie sich also von den zunächst sehr hoch anmutenden Beträgen nicht irritieren. Die Monats- und Einzelstundenbeträge stehen dann in Klammern.
Einzelunterrichtsstunden kosten bei einer halben Unterrichts- Zeitstunde pro Woche 840€ im Jahr (~ 70€ im Monat = 17,50€ pro Unterrichtseinheit). Eine ¾ Unterrichts- Zeitstunde pro Woche kostet 1080€ im Jahr (~ 90€ im Monat = 22,50€ pro Unterrichtseinheit). In den Ferien werden keine Unterrichtsstunden abgehalten, wobei die Ferienordnung des Landes Niedersachsen gilt. Der Schüler hat Anspruch auf mindestens 36 Unterrichtsstunden im Jahr. Dabei biete ich insgesamt 9 Kündigungstermine im Jahr an.
Ensembleunterrichtsstunden (1½ Zeitstunden) kosten je nach Inhalt und Umfang des Ensembles mindestens 3600 – 4800€ im Jahr bei denselben Bedingungen (~ 300 – 400€ im Monat). Die Preisgestaltung ist hier neben vielen anderen Gesichtspunkten hauptsächlich von der Größe des Ensembles und von der Art der Musik abhängig, die betreut werden soll. Ebenso verhält es sich mit den Kündigungsterminen, die dann nicht standardisierbare Verhandlungssache sind.
Ensemblecoachings richten sich nach Art, Inhalt und Zeit der Arbeit und können deshalb in der Honorargestaltung nicht pauschaliert werden. Das ist eher Verhandlungssache. Aber andere Ensembles werden davon berichten können, dass man sich mit mir durchaus einigen kann (KAZ- Chor Göttingen, Kirchengemeinde Bovenden). Als Richtschnur kann man davon ausgehen, dass eine Zeitstunde in diesem Bereich seriöserweise nicht mit weniger als 60 € veranschlagt werden kann.
Genauso muss es beim dem Service, Partituren von Stücken zu erstellen sein. Die Erfüllung dieser Aufgabe wird regelmäßig so individuell ausfallen, dass man hierzu keine generelle Kalkulation bieten kann. Hier gilt bei mir aber der ungefähre Richtwert von 300 € Tageshonorar als Orientierung, wenn die weiteren Verwertungsrechte der Partitur anschließend bei mir verbleiben.